
Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft Coburg e.V.
Schon ab ca. 2.500,-Euro ist es mit unserer derzeitigen Gebührenordnung möglich,
Pilot eines Ultraleichtflugzeuges zu werden.
Segelfliegen ist sogar noch günstiger. Schüler und Studenten können bei
einem Monatsbeitrag von rund 15,-Euro und unserer Segelflug-Flatrate (rund 17,-
Euro/Monat) unbegrenzt oft mit unserer Winde geschleppt werden, um danach
ohne Zeitlimit zu fliegen.
Kommen Sie einfach vorbei. Wir erklären Ihnen gerne alles vor Ort. Einen
Schnupperflug können Sie gerne mit einem unserer Fluglehrer absolvieren.
- Mindestalter: 16 Jahre (14 Jahre beim Segelflug).
- normale, allgemeine Gesundheit (wird durch den Fliegerarzt festgestellt
Tauglichkeitsklasse 2.
- polizeiliches Führungszeugnis (es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie vorliegen)
- Ausbildung "Sofortmaßnamen am Unfallort".
Bei Beginn der Ausbildung können Sie wählen, ob Sie die nationale Lizenz (PPL-A(N)
für Flüge innerhalb Deutschlands oder die europäische Lizenz (PPL-A nach JAR-
FCL) erwerben wollen.
PPL-A(N)
- Theorieausbildung und Prüfung nach deutschem Recht
- Funksprechausbildung und Prüfung BZF II (deutsch)
- 35 Std. Flugausbildung (30 Std. wenn innerhalb 4 Monaten) auf 2-sitzigem
Flugzeug bis 750 Kg. zul. Gesamtgewicht (unsere Cessna 150)
- praktische Prüfung
Später kann man diese Lizenz auf 4-sitzige Flugzeuge erweitern. Dazu muß man
noch einmal 5 Std. auf solch einem Flugzeug fliegen und eine praktische Prüfung
ablegen.
PPL-A (nach JAR-FCL)
- Theorieausbildung und Prüfung nach europäischem Recht incl.
Instrumentennavigation
- Funksprechausbildung und Prüfung zum BZF (deutsch oder englisch)
- 45 Std. Flugausbildung auf 2- und 4-sitzigen Flugzeugen incl.
Instrumentennavigation
- praktische Prüfung
Mehr Details sind hier zu finden:
http://www.buzer.de/gesetz/6858/b18753.htm
Die Flugausbildung umfasst knapp zusammengefasst vor Ablegung der Prüfung nach
der Verordnung über Luftfahrtpersonal für Ultraleichtflugzeugführer
(Luftsportgeräteführer):
- Theorieausbildung und Prüfung nach geltendem Recht.
- mindestens 30 Flugstunden davon 5 Stunden Alleinflug.
- mindestens je 40 Starts und Landungen, davon 5 Alleinstarts und 5
Alleinlandungen auf drei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes,
auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
- Theoretische und praktische Prüfung
Mehr Details zu den Verordnungen können unter folgendem Link nachgelesen
werden:
http://www.buzer.de/gesetz/6858/b18762.htm
- Theorieausbildung und Prüfung nach geltendem Recht
- mindestens 25 Flugstunden innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der
Prüfung nach § 38, davon 15 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb
von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden,
davon 10 Stunden im Alleinflug.
- je 60 Starts und Landungen im Segelflug, davon 20 Alleinstarts und
Alleinlandungen und drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit
Fluglehrer
- Theoretische und praktische Prüfung
Mehr Details sind hier zu finden:
http://www.buzer.de/gesetz/6858/b18761.htm
In den Wintermonaten werden in der FAG Theoriekurse sowie Kurse zum Erwerb
des Sprechfunkzeugnisses angeboten. Die theoretische Ausbildung erstreckt sich
für alle Lizenzen auf die Sachgebiete:
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
Navigation,
Meteorologie,
Aerodynamik
Technik,
Verhalten in besonderen Fällen,
menschliche Leistungsfähigkeit.
Um mehr zu erfahren, sprechen Sie uns am besten persönlich an. Wir helfen gerne
weiter.
Um ein Flugzeug in Deutschland zu fliegen, benötig man ein fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2. Hierbei wird die allgemeine Gesundheit
festgestellt. Um tauglich geschrieben zu werden, muss man keine "Sportskanone"
sein. Auch eine Brille ist kein Hindernis.
Je nach Alter des Piloten, wird diese Tauglichkeit auf einen bestimmten Zeitraum
ausgestellt. Der Pilot ist selber dafür verantwortlich rechtzeitig diese zu erneuern.
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